Abmahnungen von Bricklink-Shops: Rechtliche Einordnung

Aktuell werden einige deutsche Shops für LEGO-Steine auf Bricklink.com abgemahnt. Zur rechtlichen Einordnung habe ich über Telefon mit Rechtsanwalt Stephan Dirks aus Hamburg (www.dirks.legal) dazu gesprochen. Was ist zu tun bei einer Abmahnung?

Hier klicken zu dem Video bei YouTube.

Mehr zu Abmahnungen auch im Jurafunk Nr. 136: http://www.jurafunk.de/assets/podcasts/jurafunk20160823.mp3

Über Henry Krasemann

Gründer und Betreiber der Klemmbausteinlyrik. AFOL.
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2 Antworten zu Abmahnungen von Bricklink-Shops: Rechtliche Einordnung

  1. Pingback: Bricklink: Deutsche Händler werden derzeit abgemahnt – was tun?

  2. Denis Müller sagt:

    Was mich interessieren würde ist ob ein handeln nach dem deutschen Recht überhaupt möglich ist?

    Sonst wäre es ja ein Freifahrtsachein für die IDO

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